WIE KOMME ICH ZUM FÜHRERSCHEIN?
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WIE KOMME ICH ZUM FÜHRERSCHEIN?

Formular ausfüllen

  • Bei der erstmaligen Einreichung des Gesuchs ist der Nothelferausweis (6 Jahre gültig) im Original beigezulegen
  • Formular beim Strassenverkehrsamt holen oder auf der Seite vom Strassenverkehrsamt herunterladen
  • Seh- und Hörtest beim Optiker oder Arzt durchführen (2 Jahre gültig)
  • Alles bei der Einwohnerkontrolle bestätigen lassen
  • Mit einer Kopie vom Pass/ID direkt zum Strassenverkehrsamt senden mit einem Passfoto in Farbe

Nothelferkurs:

  • Der Nothelferkurs ist notwendig, um sich an die Theorieprüfung anmelden zu können. Er ist 6 Jahre gültig und kann schon mit erreichen des 14. Lebensjahres absolviert werden.

Theorieprüfung:

  • Du kannst die Unterlagen zum lernen der Theorie bei mir beziehen oder mit mir einen Termin zum lernen vereinbaren.
  • Ich leite auch Theoriekurse (für aktuelle Daten bitte eine Anfrage senden).
  • Die Theorieprüfung kann frühestens ein Monat vor erreichen des erforderlichen Mindestalters absolviert werden.
  • Neu ab 01.01.2021:
  • Die Prüfung zur Kategorie A1 bis 50 cm3 Leistung kann schon ab 15 Jahren, A1 (bis 125cm3) ab 16 Jahren und die Kategorien A beschränkt und B ab 18 Jahren absoviert werden. Die bestandene Theorieprüfung für die jeweilige Kategorie ist ab dem 01.01.2020 unbeschränkt  gültig.

Lernfahrausweis:

  • Der Lernfahrausweis wird nach bestandener Theorieprüfung vom Strassenverkehrsamt direkt nach Hause geschickt und ist 2 Jahre gültig.
  • Ab 01.01.2021 kann der LFA mit 17 Jahren beantragt werden. 17 bis 20 Jährige müssen aber eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen bevor sie an die praktische Prüfung gehen können.

Praktischer Fahrunterricht:

  • Nun beginnst du mit dem praktischen Fahrunterricht. Am besten ist, du rufst mich gleich unter 079 / 629 83 99 an und wir vereinbaren zusammen einen Termin für die erste Fahrstunde. Ich empfehle Doppellektionen zu nehmen damit du mehr Zeit zum Üben hast und eine Ausbildung auf dem Geschalteten Fahrzeug.

Verkehrskunde Unterricht:

  • Während der Fahrausbildung besuchst du den VKU. Dieser Kurs fördert das Verständnis für umweltfreundliches und vorausschauendes Fahren. Zur Anmeldung der praktischen Fahrprüfung muss der VKU absolviert sein. Die Kursdaten und alle nötigen Informationen findest du in der Rubrik Theorielokal.

Praktische Fahrprüfung:

  • Wenn du bei den praktischen Fahrstunden genügend Erfahrung und Sicherheit erworben hast, wirst du vom Fahrlehrer zur praktischen Prüfung angemeldet.

Führerausweis auf Probe

  • Dein Führerausweis ist 3 Jahre gültig und hat ein Ablaufdatum.
  • Bevor dieses erreicht ist, musst du innert 12 Monaten einen Weiterausbildungstag zu 7 Stunden besucht haben, sonst musst du alles nochmal von vorne machen.
  • Die Kursbestätigung vom WAB-Tag ist 1 Monat vor Ablauf deines Führerausweises dem Strassenverkehrsamt deines Wohnkantons zuzusenden. Danach bekommst du den unbefristeten Führerausweis.

Für alle älteren Semester:

  • Der blaue Papierführerausweis muss bis spätestens am 31.1.2024 in Kreditkartenformat umgetauscht werden. Danach verliert der Papierführerausweis als «Legitimationsdokument» seine Wirkung, nicht aber die Fahrberechtigung selber.

Alles klar? Offene Fragen beantworte ich gerne. 079 / 629 83 99